Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Moderne
Bauelemente Poths )
Allgemeines
Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Angebote und Verträge über Lieferungen
und Leistungen, auch wenn bei weiteren Geschäftsbeziehungen später eine Bezugsnahme
nicht mehr ausdrücklich erfolgen sollte. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten als einbezogen, sobald der Auftraggeber diese widerspruchslos
entgegengenommen hat, spätestens jedoch mit Auftragserteilung.
1.2.
Abweichende Vereinbarungen oder eigene Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur für uns
verbindlich, sofern wir diese ausdrücklich und schriftlich anerkennen. Dies gilt auch, wenn
wir diesen nicht ausdrücklich widersprochen haben.
1.3. Sollte eine
der nachfolgenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam werden, so berührt dies
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Vertragsabschluß
2.1. Unsere
Angebote sind freibleibend und stellen nur eine Aufforderung zum Abschluss eines Vertrages
dar, insbesondere stellen die in unseren Angeboten genannten Preise keine
Festpreise dar. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Preis in dem Umfang anzupassen, in dem
die Kosten im Vergleich zum Zeitpunkt des Angebotes nachweislich gestiegen
sind. Als Maßstab gelten: Lohn, Material, Produktions- und gegebenenfalls Transportkosten.
2.2. Inhalt und
Umfang unserer Leistungen und sonstigen Leistungen werden durch das abgegebene Angebot
bestimmt. Bei kurzfristigen Lieferungen kann an Stelle der schriftlichen
Bestätigung die ausgestellte Rechnung treten.
2.3. Vertragliche
Vereinbarungen – auch Nebenabreden, Zusicherungen und nachträgliche Vertragsänderungen,
die mit Mitarbeitern unseres Unternehmens getroffen werden, ohne dass diese über
die hierzu erforderliche Vertretungsvollmacht verfügen, sind nur nach ausdrücklicher
schriftlicher Bestätigung durch uns wirksam. Die Bestätigung von Nebenabreden oder
Einwände gegen die Auftragsbestätigung sind uns unverzüglich spätestens
innerhalb von 3 Werktagen mitzuteilen.
Maßänderungen
Die Herstellung
erfolgt nach den vom Besteller angegebenen Maßen. Maßänderungen sind nur möglich, wenn
die Mitteilung so rechtzeitig erfolgt, dass die Maßänderung in der Fertigung noch
berücksichtigt werden kann. Bei akzeptierten Änderungen hat der Kunde sowohl
mit Lieferverzögerungen zu rechnen als auch die Kosten zu tragen, die durch die
andere Bestellung verursacht worden sind.
Preise und
Verpackung
4.1. Die Preise
gelten ab Werk und verstehen sich inklusive der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
aktuell geltenden Mehrwertsteuer. Verpackung wird, soweit nichts anderes vereinbart
ist, nicht berechnet. Spezialverpackung, z.B. Stahlpaletten, Kisten werden zum
Selbstkostenpreis berechnet. Bei Bestellung nicht kompletter Verpackungseinheiten wird
ein Mindermengenzuschlag berechnet.
4.2. Der Abzug
von Skonti oder Rabatten ist nur aufgrund vorheriger, ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung
zulässig.
Lieferbedingungen5.1.
Die angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich.
5.2. Erfolgt die
Lieferung später als vier Wochen nach dem ursprünglich angegebenen Termin und
ist diese Verzögerung allein auf Verschulden des Auftraggebers zurückzu- führen, so ist
der Auftragnehmer berechtigt, den Preis in dem Umfang anzupassen, in dem die Kosten im
Vergleich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nachweislich gestiegen sind.
Als Maßstab gelten Lohn, Material, Produktions- und gegebenenfalls Transportkosten.
5.3. Lieferung,
durch unseren eigenen LKW ab einem Auftragswert über 2.500,00 erfolgt frachtfrei. Bei
anderweitigen Versandarten und bei einem Auftragswert unter 2.500,00 gehen die
Versandkosten zu Lasten des Bestellers.
5.4.
Höhere Gewalt oder bei dem Vorlieferanten eintretende sonstige Umstände (Streik,
Aufruhr, Aussperrung, Rohstoffmangel, etc.) befreien uns für die Dauer der
Behinderung oder nach unserer Wahl auch endgültig von der Verpflichtung
zur Lieferung. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern der Besteller nicht erkennbar
kein Interesse an einer Teillieferung hat. Schadenersatzansprüche oder sonstige
Ansprüche aus Lieferverzögerungen oder Lieferungseinstellungen sind, soweit gesetzlich,
zulässig, ausgeschlossen. In jedem Fall ist ein eventueller Schadenersatzanspruch
der Höhe nach auf den Auftragswert beschränkt
5.5.
Die Anmeldung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens, die Abgabe
einer eidesstattlichen
Versicherung, eintretende Zahlungsschwierigkeiten oder das Bekanntwerden einer
wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers berechtigen uns,
vom Vertrag zurückzutreten.
Warenrücknahmen
Die Rückgabe verkaufter Waren ist
ausgeschlossen. Bei einer Kulanzrücknahme einwandfrei
verpackter Waren erfolgt eine Gutschrift zum Nettopreis des Rückgabebetrages.
Vorstehendes gilt nicht im Falle der Ausübung des Eigentumsvorbehaltes.
Abschläge für Wertminderungen bei zurückgegebenen Materialien behalten wir uns
vor.
Zahlungsbedingungen
7.1.
Die Zahlung hat, falls nicht anders schriftlich vereinbart, sofort nach
Rechnungserhalt
rein netto zu erfolgen. Inkassoberechtigt sind Mitarbeiter des Auftragnehmers nur
mit vorgelegtem
Inkassoausweis.
7.2.
Bei verspäteter Zahlung hat der Besteller
angemessene Verzugszinsen, mindestens in Höhe von 5% über
dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 1 des DÜG, sowie alle Kosten, die uns durch die
Eintreibung der Forderung entstehen, zu tragen. Darüber hinaus behält sich der Auftragnehmer
die Geltendmachung eines - durch ihn nachzuweisenden – höheren Schadens vor.
Die Aufhebung einer Kreditgewährung, auch soweit sie in der Einräumung von
Zahlungsfristen im Rahmen dieser Bedingung liegt, bleibt uns jederzeit
vorbehalten. Zur Aufrechnung oder Einbehaltung von Zahlungen ist der Besteller nur
berechtigt, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt ist.
7.3.
Eingehende Zahlungen werden, sofern durch den Auftraggeber nicht ausdrücklich
eine anderslautende Tilgungsbestimmung vorgenommen wird, auf die älteste fällige Forderung die
hieraus resultierenden Verzugszinsen und Kosten verrechnet. Die Verrechnung
erfolgt dabei in der Reihenfolge Kosten, Zinsen, Hauptforderung.
Gewährleistungsansprüche
8.1. Beanstandungen von Artikeln der Firma Moderne Bauelemente Poths werden nur bei
unverzüglicher schriftlicher Mitteilung, spätestens jedoch innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware
berücksichtigt,es sei denn, dass der Mangel auch bei sorgfältiger Untersuchung
nicht erkannt
werden konnte. Bei berechtigter Beanstandung werden wir kostenlos und
frachtfrei ursprünglicher Empfangs-station Ersatz liefern. Die reklamierte Ware
ist Zug um Zug gegen die Ersatzlieferung zurückzugeben. Ersetzt wird nur das
beschädigte Einzelteil und nicht die Sachgesamtheit. Der Auftraggeber hat die
gelieferte Ware bei Abnahme zu prüfen. Diese Prüfung umfasst insbesondere die
optisch wahrnehmbaren Mängel, hier insbesondere Fehler am Glas,
Farb-abweichungen sowie Beschädigungen
der Oberfläche. Falls der Auftraggeber die durch optische Prüfung feststellbaren Mängel zum
Zeitpunkt der Anlieferung der Ware nicht prüft und
entsprechende Mangelrüge auslöst,
ist davon auszugehen,, dass die Ware ordnungs-gemäß und in einwandfreiem Zustand geliefert
worden ist. Unsere Gewährleistung ist beschränkt auf 5 Jahre nach Gefahrübergang.
8.2.
Fertigelemente: Über das Vorstehende hinaus geben wir eine Gewährleistung von 5 Jahren
auf die Mangelfreiheit unserer gelieferten Fertigelemente ab Zeitpunkt der
Lieferung. Der Besteller ist verpflichtet, jede Lieferung unverzüglich und
umfassend auf erkennbare Mängel oder Falschlieferungen zu untersuchen. Etwaige
Mängel sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb 8 Tagen nach ihrer Feststellung
anzuzeigen. Bei Fertigelementen erfüllen wir unsere Gewährleistungsverpflichtung nach
unserer Wahl durch kostenlose Reparatur oder Ersatz der mangelhaften Teile. Der
Einbau von Elementen mit erkennbaren Mängeln durch den Besteller lässt jedes
Gewährleistungsrecht erlöschen.
8.3. Allgemeine Gewährleistungsregelungen
8.4. Die von uns gemachten technischen Angaben zum Leistungsgegenstand, Verwendungszweck usw.
betreffen den ungefähren Charakter und Typ der Ware. Sie sind Beschreibungen und keine
zugesicherten Eigenschaften. Änderungen in der Ausführung, Materialwahl und – gestaltung,
Profilgestaltung sowie sonstige Änderungen, welche dem technischen Fortschritt dienen, sind
jederzeit – auch ohne Vorankündigung – möglich. Nach DIN zulässige Toleranzen sind kein Grund
zur Beanstandung. Ein von uns zu vertretender Mangel liegt nicht vor bei natürlichem
Verschleiß, bei Beschädigung durch unsachgemäße Behandlung, unzureichender Lagerhaltung oder
wenn der Mangel auf einer uns nicht bei Vertragsabschluss schriftlich angezeigten
besonderen Verwendung der Ware beruht. Der Besteller ist nicht davon befreit, selbst die
Eignung für die beabsichtigten Verwendungszwecke zu prüfen. Die Wartung der gelieferten Ware
übernimmt der Besteller auf seine Kosten. Solange der Besteller nicht seinen Zahlungsverpflichtungen
nachkommt, sind wir berechtigt, die Erfüllung der gesetzlichen Mängelgewährleistungsansprüche
zu verweigern.
8.5. Alle Ansprüche des
Auftraggebers auf Ersatz unmittelbarer und mittelbarer Schäden, einschließlich
Begleit- und Folgeschäden, gegen den Auftragnehmer und seine Erfüllungsgehilfen sind
ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
seitens des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen. Dies gilt auch für unsere Beratung
in Wort, Schrift, durch Versuche oder in sonstiger Weise. Unberührt bleiben zwingende
gesetzliche Haftungsvorschriften.
Eigentumsvorbehalt
9.1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen
Befriedigung sämtlicher
Ansprüche aus dem zugrunde liegenden Vertrag, einschließlich aller
Nebenforderungen, unser Eigentum.
9.2.
Zu anderen Verfügungen,
insbesondere Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder weitere Abtretung
ist der Besteller nicht berechtigt. Der Besteller ist verpflichtet, uns unverzüglich über jede
Art von Zugriffen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen
Forderungen zu unterrichten. Der Dritte bzw. der Vollstreckungsbeauftragte ist
auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen. Sollte der Dritte nicht in der Lage sein,
uns die aus der Vollstreckung in unser Eigentum oder die bei einer
erforderlichen gerichtlichen Durchsetzung unserer Eigentumsrechts entstehenden
Kosten zu ersetzen, haftet der Auftraggeber für die entstandenen Kosten.
9.3. Die Materialien verbleiben, auch im Falle
des Weiterverarbeitung, bis zu
vollständigen Begleichung der Rechnung unser Eigentum. Der Eigentumserwerb des
Bestellers an unserer Vorbehaltsware durch Be- oder Verarbeitung ist
ausgeschlossen. Dies erfolgt - ohne uns zu verpflichten – für uns, so dass wir
als Hersteller anzusehen sind. Werden neben unserer Vorbehaltsware nicht
uns gehörende, ebenfalls unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware be- oder verarbeitet,
erwerben wir Miteigentum an den neuen Sachen im Verhältnis des Rechnungswertes
der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Ware. Entsteht bei Be- oder
Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung, Eigentum oder Miteigentum des Bestellers, so
geht dieses mit der Entstehung auf uns über. Anwartschaftsrechte hierauf werden schon
jetzt an uns abgetreten. Der Besteller verwahrt unentgeltlich die Ware für uns.
Für uns so entstehendes Miteigentum oder Eigentum ist Vorbehaltsware im Sinne
dieser Bedingungen.
Gehört die Vorbehaltsware nicht ausschließlich uns oder wird sie zusammen mit nicht von uns verkauften
Waren veräußert oder verwendet, so umfasst die Abtretung nur den Rechnungswert
unserer Vorbehaltsware oder – wenn höher – die Forderung im Verhältnis des Rechnungswertes
unserer Vorbehaltsware zu den anderen Vorbehaltswaren, wenn Dritte konkurrenzfähig
Ansprüche auf die Forderung erheben Können.
Haftung
Alle Ansprüche des Auftraggebers auf Ersatz unmittelbarer
und mittelbarer Schäden, einschließlich
Begleit- oder Folgeschäden, gegen den Auftragnehmer und seine Erfüllungsgehilfen sind
ausgeschlossen, es sei denn die Schäden beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
seitens des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen. Unberührt bleiben zwingende
gesetzliche Haftungsvorschriften.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, sonstige Vereinbarungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand für
alle Ansprüche aus den Geschäftsverbindungen, insbesondere
unseren Lieferungen und Zahlungen ist Limburg. Sofern der Besteller Vollkaufmann ist,
ist der Gerichtsstand Limburg. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.